Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekassen gewähren - nachrangig zu einer möglichen Hilfsmittelversorgung - Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird (§40 Abs. 4 SGB XI).

 

* Pflegegrad 1 bis 5

*   4000,- p/Maßnahme 


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Checklisten Wohnraumanpassung

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