Die Pflegekassen gewähren - nachrangig zu einer möglichen Hilfsmittelversorgung - Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird (§40 Abs. 4 SGB XI).
* Pflegegrad 1 bis 5
* € 4000,- p/Maßnahme
Auf der Website Rechts, unter Downloads
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Mo – Sa: 9.00 – 18.00 Uhr
- Es gibt immer die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Handy zu hinterlassen, Sie werden schnellst möglich zurückgerufen.
0151 59866467
info@pflegestuetzpunkt-murnau.de
Johannisstrasse 18
82418 Murnau