SGB IX
Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung können diese vom *Versorgungsamt feststellen lassen, um bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Die Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Vergleich zu gleichaltrigen Menschen.
*Versorgungsamt = Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Oberbayern
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*Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt
* Für die Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Mehrseitiger Antrag des jeweiligen Amtes
- Ärztliche Unterlagen
- Krankenhausentlassungsbriefe
- Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
* Bearbeitungszeit: 4 Woche bis 6 Monate
Weil die Beantragung nicht einfach ist, sind die unteren Website empfehlenswert!
Mo – Sa: 9.00 – 18.00 Uhr
- Es gibt immer die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Handy zu hinterlassen, Sie werden schnellst möglich zurückgerufen.
0151 59866467
info@pflegestuetzpunkt-murnau.de
Johannisstrasse 18
82418 Murnau