Pflegehilfsmittel & Hilfsmittel

Hilfsmittel 

   -  Kostenträger: Krankenkasse 

   -  Für: jeden Patienten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

   -  Definition:

      Hilfsmittel dienen dazu, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,  einer

      drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung

      auszugleichen (§2 SGB V). (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, 

      orthopädische Hilfsmittel)

 

Pflegehilfsmittel

   -  Kostenträger: Pflegekasse  

   -  Für: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5

   -  Definition:

      Pflegehilfsmittel tragen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der

      Beschwerden des Pflegebedürftigen bei oder ermöglichen ihm eine selbständigere

      Lebensführung. (§40 SGB XI)


Hilfsmittelrezept

Der Klient erhält über seinen (Fach)Arzt das sogenannte Hilfsmittelrezept.

 

- Für jedes benötigte (Pflege-)Hilfsmittel muss aus abrechnungstechnischen Gründen ein eigenes Rezept ausgestellt werden. Des Weiteren dürfen keine Medikamente auf dem Hilfsmittelrezept mit verschrieben werden.

 

- Teilweise können Pflegehilfsmittel durch einen formlosen Antrag bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

 

- Neu seit dem 1. Januar 2017: Im Rahmen einer MDK-Begutachtung zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit kann die Erforderlichkeit einzelner Hilfsmittel ohne eine ärztliche Verordnung festgestellt werden. Vorausgesetzt: Die Zustimmung des Versicherten bzw. seines Betreuers liegt vor.

 

- Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant. D.h., dass der Arzt sich aufgrund eines überzogenen Budgets nicht vor seiner Aufgabe, der Rezeptierung eines Hilfsmittels, drücken kann.

 

Generell müssen auf einem Hilfsmittelrezept folgende Angaben vermerkt werden:

- Klienten Daten

- Kostenträgername und/oder -nummer

- Klienten- und/oder Kreuzfeldstatus

- Zuzahlung (ja/nein)

- Arztadresse

- Praxisnummer

- Arztnummer

-  Aufstellungsdatum

- Unterschrift des Arztes

- Bezeichnung des Hilfsmittels oder die 7-stellige Hilfsmittelnummer

- Ankreuzen des Lesefeldes "7" zur Kennzeichnung des Rezepts als Hilfsmittelrezept

- Ggf. die Größe des Hilfsmittel und die Gesamtstückzahl

- Verordnungszeitraum z.B. Monatsbedarf

- Genauer Verordnungsgrund, die vom Arzt festgestellte Krankheit/Diagnose

- Ggf. Vermerk "Dauerverordnung"