* der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt
* die Schriftform wird empfohlen, formlos reicht
* einige Pflegekassen senden daraufhin Antragsformulare zu
* es gilt jedoch das Datum des Erstantrags
* wichtig: da ein Hilfebedarf vorausgestzt wird, sollte auch ein Hinweis auf bereits erhaltene Hilfe erfolgen!
* hilfreich ist ein Pflegetagebuch, das am besten dem Antrag in Kopie beigelegt werden sollte
- die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), die Pflegebedürftigkeit und ihre Ausprägung zu begutachten
- innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang hat die Begutachtung durch einen Mitarbeiter des MDK zur Einschätzung der Pflegesituation stattzufinden und die Pflegekasse die Entscheidung mitzuteilen (§18 Abs. 3 SGB XI)
Wenn Sie noch Fragen haben können sie gerne anrufen und eine Termin ausmachen
Mo – Sa: 9.00 – 18.00 Uhr
- Es gibt immer die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Handy zu hinterlassen, Sie werden schnellst möglich zurückgerufen.
0151 59866467
info@pflegestuetzpunkt-murnau.de
Johannisstrasse 18
82418 Murnau